Ergotherapie

Verordnung und Kosten

 Verordnung von Ergotherapie:

Für Ergotherapie benötigen sie eine vom Facharzt oder Hausarzt ausgestellte Verordnung (Heilmittelverordnung 18).

 Diese Verordnung (Rezept) kann ihnen für Einzel- oder Gruppentherapie, in der Praxis oder als Hausbesuch ausgestellt werden.
 
Nach Verordnung der Ergotherapie legen sie mit uns einen Termin fest. Wir bemühen uns immer, einen für sie passenden Termin zu vereinbaren.
Zuzahlungskosten:
Sind sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und nicht von der Zuzahlungspflicht befreit, so wird pro Rezept eine Zuzahlung von 10 Euro plus 10% des Rezeptwertes fällig. Den Rest übernimmt ihre Krankenkasse.
 
Kinder und Jugendliche sind bisher grundsätzlich von einer Zuzahlungspflicht befreit (bis zum 18. Lebensjahr).
Hinweis für Privatpatienten:
Einige unserer Privattarife sind nicht oder nicht in voller Höhe beihilfefähig. Wir informieren sie gerne über unsere Privattarife.